20. AUGUST 2019 - Ministerieller Erlass über die Modalitäten zur Ausführung von Artikel 7 Absatz 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2011 in Ausführung von Artikel L3113-1 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung bezüglich der elektronischen Übermittlung der in den Bereich der Verwaltungsaufsicht fallenden Urkunden

Die Ministerin für lokale Behörden,

Aufgrund des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, insbesondere Artikel L3113-1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2011 in Ausführung von Artikel L3113-1 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung bezüglich der elektronischen Übermittlung der in den Bereich der Verwaltungsaufsicht fallenden Urkunden in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 29. September 2016 abgeänderten Fassung, insbesondere Artikel 7 Absatz 2;

In der Erwägung, dass die Nutzung des elektronischen Schalters die Benennung eines lokalen Sicherheitsverwalters erfordert, um für jede lokale Behörde intern den befugten Bediensteten Rechte zu gewähren; dass ihnen dafür ausreichend Zeit eingeräumt wurde,

Beschliesst:

Einziger Artikel - Für die in Artikel...

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