20. APRIL 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Beauftragung der 'SPAQuE' ('Société publique d'aide à la qualité de l'environnement') (Öffentliche Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität), Sanierungsmaßnahmen an dem Standort genannt 'Les Vanneaux (Charbonnage d'Hornu-Wasmes puits 3 & 5)' in Colfontaine einzuleiten

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, insbesondere der Artikel 39 und 43;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Juli 2014 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Januar 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 11. März 1999, in dem sie die spezifischen Aufgaben der "SPAQuE" festlegt;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Regierung und der "SPAQuE" am 13. Juli 2007 unterzeichneten und am 5. September 2013 verlängerten Dienstleistungsvertrags;

Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung vom 21. Mai 2015, die Auswahl des Standorts genannt "Les Vanneaux (Charbonnage d'Hornu-Wasmes puits 3 & 5)" in Colfontaine im Rahmen der Programmplanung 2014-2020 der europäischen Strukturfonds zu genehmigen;

Aufgrund der von der "SPAQuE" im Jahre 2016 am Standort durchgeführten Voruntersuchungen;

In der Erwägung, dass diese Untersuchungen Bodenkontaminationen hervorgehoben haben, insbesondere folgende Verschmutzungen: Mineralöle, Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe;

In der Erwägung, dass dieser Standort demnach eine derartige Verschmutzung aufweist, dass sie ein Risiko für die Umwelt und/oder für die menschliche Gesundheit darstellt und somit vorrangig eingeschritten werden muss;

In der Erwägung, dass durch den allgemeinen Grundsatz der Vorbeugung ein möglichst schnelles Eingreifen erforderlich gemacht wird, um zu vermeiden, dass die Gefahren für die Umwelt und/oder die menschliche Gesundheit anhalten;

In der Erwägung, dass die Regierung gemäß Artikel 43 § 1 Absatz 1 des Dekrets vom 27. Juni über die Abfälle jegliche zur Vorbeugung der Gefahr oder zu deren Behebung nützliche Maßnahme trifft, wenn das Vorhandensein von Abfällen eine schwerwiegende Gefahr für den Menschen oder die Umwelt darstellen könnte;

In Erwägung des strategischen Interesses dieses Standorts in Anbetracht seiner Fläche, Lokalisierung und seiner Umstellungsmöglichkeiten;

In der Erwägung, dass der Standort einer öffentlich-rechtlichen Person, nämlich der Gemeinde Colfontaine angehört;

In Erwägung des öffentlichen Charakters des Projekts, das am Standort zugunsten der Allgemeinheit durchgeführt werden muss, nämlich die Einrichtung neuer Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung und des...

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