2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 2. November 2017 zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

  1. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie

    BERICHT AN DEN KÖNIG

    Sire,

    mit dem Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, die pauschale Bestimmung der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines PCs, Tablets, Internetanschlusses oder Mobiltelefons zu modernisieren.

    Einerseits sind in dem Erlass neue Fälle vorgesehen, die in dem derzeit geltenden Text fehlen, wie die Nutzung eines Tablets oder Mobiltelefons.

    Andererseits werden die geltenden Beträge revidiert, um der Verringerung der Kosten dieser Technologien am besten zu entsprechen.

    Der Vorteil für die Nutzung eines vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten PCs wird fortan auf 72 EUR pro Jahr veranschlagt anstelle von derzeit 180 EUR pro Jahr. Derselbe Betrag gilt bei kostenloser Zurverfügungstellung eines Laptops.

    Die kostenlose Zurverfügungstellung eines Tablets oder Mobiltelefons wird mit 36 EUR pro Jahr beziffert.

    Diese beiden Pauschalbeträge (72 und 36 EUR) gelten pro zur Verfügung gestelltes Gerät und müssen gegebenenfalls kumuliert werden.

    Der Betrag des Vorteils für einen vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten Internetanschluss wird bei 60 EUR pro Jahr belassen und gilt auch im Fall eines mobilen Internetanschlusses. Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl Geräte, die angeschlossen werden können.

    Schließlich wird für die kostenlose Zurverfügungstellung eines Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie eine neue Pauschalveranschlagung eingeführt, die auf 48 EUR pro Jahr festgelegt ist.

    Als Antwort auf das Gutachten des Staatsrates (Gutachten Nr. 62.168/3 vom 18. Oktober 2017) muss präzisiert werden, dass sich die Vorteile auf die Zurverfügungstellung von...

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