2. MAI 2019 - Gesetz über die Änderung der Angaben 'geschieden' und 'Witwer/Witwe' in Verwaltungsakten - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 2. Mai 2019 über die Änderung der Angaben "geschieden" und "Witwer/Witwe" in Verwaltungsakten.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

  1. MAI 2019 - Gesetz über die Änderung der Angaben "geschieden" und "Witwer/Witwe" in Verwaltungsakten

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

TITEL I - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - § 1 - Der König legt die Liste der Dokumente fest, für die die Angabe des Personenstands eines Bürgers erforderlich ist. Auf dieser Liste wird zwischen den Dokumenten unterschieden, für die die Beibehaltung der Begriffe "geschieden" und "Witwer/Witwe" unbedingt erforderlich ist, und denjenigen, für die dies nicht der Fall ist.

§ 2 - Die Dienste, die Zugang zum Nationalregister der natürlichen Personen oder zur Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit haben, geben den Personenstand der betreffenden Personen auf den von ihnen vorgelegten Dokumenten nicht an, mit Ausnahme der Dokumente, die auf der in § 1 erwähnten Liste aufgeführt sind.

§ 3 - Bei der Angabe des...

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