2. MAI 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Oktober 2015 zur Ernennung der Mitglieder der Delegation der Wallonischen Regierung bei der internationalen Maaskommission und bei der internationalen Scheldekommission

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. November 2003 zur Zustimmung zum am 3. Dezember 2002 in Gent unterzeichneten internationalen Maasabkommen;

Aufgrund des Dekrets vom 27. November 2003 zur Zustimmung zum am 3. Dezember 2002 in Gent unterzeichneten internationalen Scheldeabkommen;

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel D.14 und D.15;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Oktober 2015 zur Ernennung der Mitglieder der Delegation der Wallonischen Regierung bei der internationalen Maaskommission und bei der internationalen Scheldekommission und seiner späteren Änderungen;

In Erwägung der aktuellen Umstrukturierung innerhalb des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt muss das Mandat des Vertreters der Verwaltung und des Leiters der Abordnung einer anderen Person übertragen werden;

Auf gemeinsamen Vorschlag des mit den internationalen Beziehungen und der Koordinierung des Plans "PLUIES" beauftragten Ministerpräsidenten und des mit der Wasserpolitik beauftragten Ministers für Umwelt,

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Oktober 2015 zur Ernennung der Mitglieder der Delegation der Wallonischen Regierung bei der internationalen Maaskommission und bei der internationalen Scheldekommission, abgeändert durch den Erlass vom 31. August 2016 wird Herr François Paulus durch Herrn François Ghysel ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 2 desselben Erlasses, abgeändert durch den Erlass vom 31. August 2016 wird...

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