2. JUNI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Regelung der Schifffahrt auf den Wasserstraßen in der Wallonischen Region und zur Aufhebung für die Wallonische Region mancher Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Oktober 1935 zur Einführung der allgemeinen Ordnung über die Wasserstraßen des Königreichs

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Februar 1969 über die Durchführungsmaßnahmen der internationalen Verträge und Akten in Sachen Straßen-, Eisenbahn- oder Wassertransport, Artikel 1 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Regelung der Schifffahrt auf den Wasserstraßen in der Wallonischen Region und zur Aufhebung für die Wallonische Region mancher Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Oktober 1935 zur Einführung der allgemeinen Ordnung über die Wasserstraßen des Königreichs;

Aufgrund des Berichts vom 25. Februar 2022, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund des am 2. Mai 2022 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 71.035/4;

Aufgrund der am 23. Mai 2022 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 2. Juni 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität und Infrastrukturen;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Durch den vorliegenden Erlass wird die Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe teilweise umgesetzt und werden gewisse Bestimmungen in Bezug auf Tankstellen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1745 der Kommission vom 13. August 2019 zur Ergänzung und Änderung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ladepunkte für Kraftfahrzeuge der Klasse L, die landseitige Stromversorgung für Binnenschiffe, die Wasserstoffversorgung für den Straßenverkehr und die Erdgasversorgung für den Straßen- und Schiffsverkehr sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/674 der Kommission übernommen.

Art. 2 - In Artikel 5 des Erlasses der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Regelung der Schifffahrt auf den Wasserstraßen in der Wallonischen Region und zur Aufhebung für die Wallonische Region mancher Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Oktober 1935 zur Einführung der allgemeinen Ordnung über die Wasserstraßen des Königreichs...

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