2. JULI 2020 - Ministerieller Erlass, durch den beschlossen wird, den Sektorenplan Malmedy-Sankt Vith (Karte 50/7) einer Revision zu unterziehen, durch den der Planentwurf zur Eintragung eines Gebiets für Nebenanlagen von Abbaustätten, zweier Abbaugebiete, die nach Abschluss ihrer Erschließung zu einem Agrargebiet werden müssen, und eines Abbaugebiets, das nach Abschluss seiner Erschließung zu einem Grüngebiet werden muss, auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes (Faymonville), am sogenannten Ort 'Bouhaye', angenommen wird, um die Fortsetzung der Abbautätigkeit zu ermöglichen, und durch den beschlossen wird, einen Umweltverträglichkeitsbericht über den Planentwurf erstellen zu lassen sowie dessen Inhaltsentwurf festzulegen

Der Minister der Raumordnung,

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Wallonischen Regierung;

Aufgrund der durch das wallonische Parlament in seiner Sitzung vom 13. September 2019 genehmigten Erklärung zur Regionalpolitik 2019-2024;

Aufgrund des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung (GRE), Artikel D.II.48 § 5;

Aufgrund des am 27. Mai 1999 durch die Wallonische Regierung verabschiedeten Raumentwicklungsschemas;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. November 1979 zur Festlegung des Sektorenplans Malmedy-Sankt Vith;

Aufgrund des 1995-1996 (1. Vereinbarung) vom Laboratorium für litho- und zoostratigraphische Analysen der Universität Lüttich aufgestellten Inventars der Bodenschätze der Wallonischen Region, das POTY-Studie genannt wird und 2010 aktualisiert wurde;

Darlegung des Antrags und verordnungsrechtliche Rahmenbedingungen

In der Erwägung, dass die Trageco AG einen Antrag auf Revision des Sektorenplans Malmedy-Sankt Vith und Hohes-Venn-Eifel zur Eintragung eines neuen Abbaugebiets in Erweiterung eines am sogenannten Ort "Bouhaye" gelegenen Abbaugebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes (Faymonville), raumplanerischer Ausgleichmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinden Amel, Büllingen und Weismes und einer alternativen Ausgleichsmaßnahme bei der Wallonischen Regierung eingereicht hat, um die Fortsetzung der Abbautätigkeit zu ermöglichen;

In der Erwägung, dass der Antrag in Anwendung von Artikel 42bis des CWATUP eingereicht worden ist; dass ihm folgende Elemente beigefügt worden sind:

  1. eine Grundakte mit folgendem Inhalt:

    - die Rechtfertigung im Hinblick auf Artikel 1 des CWATUP;

    - das betroffene Areal;

    - die bestehende Sach- und Rechtslage;

    - ein Erläuterungsbericht über die untersuchten und nicht ausgewählten alternativen Projekte, insbesondere unter Berücksichtigung des Standorts des Projekts, seiner Nachbarschaft und der Erreichbarkeit der ausgewählten Standorte;

    - ein Vorschlag zum Vorentwurf im Maßstab 1/10.000;

  2. die Elemente bezüglich des Ablaufs des Verfahrens zur Information der Öffentlichkeit;

  3. die vom Gemeinderat übermittelte Stellungnahme;

    In der Erwägung, dass der Antrag am 7. März 2017 eingegangen ist;

    In der Erwägung, dass sich aus den Bestimmungen von Artikel D.II.65 § 2 des GRE ergibt, dass das im GRE vorgeschriebene Verfahren auf die am Datum des Inkrafttretens des GRE laufenden Verfahren anzuwenden ist, wobei: "die Einsendung des in Artikel 42bis des CWATUP erwähnten Antrags, dem die Grundakte, die Elemente bezüglich des Ablaufs des Verfahrens zur Information der Öffentlichkeit und die Stellungnahme des bzw. der Gemeinderäte beigefügt werden, als Einsendung des Antrags nach Artikel D.II.48 § 3 gilt";

    In der Erwägung andererseits, dass sich aus Artikel D.II.63 Absatz 1 Ziffer 13 des GRE ergibt, dass die in den Artikeln D.II.28 (Gewerbegebiete) und D.II.33 (das Gebiet für Nebenanlagen von Abbaustätten) erwähnten Vorschriften auf die Abbaugebiete in den Sektorenplänen, die vor dem 1. Juni 2017 in Kraft getreten sind, Anwendung finden; dass sich demnach das Abbaugebiet, dessen Erweiterung vom Antragsteller beantragt wird, zurzeit im Sektorenplan in einem Gebiet für Nebenanlagen von Abbaustätten befindet;

    Standort und Gegenstand des Antrags auf Revision des Sektorenplans

    In der Erwägung, dass der Steinbruch von Bouhaye in den Hochardennen auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes zwischen den Dörfern von Faymonville (ca. 1 km nordöstlich), Steinbach (ca. 850 m nordwestlich), Remonval (ca. 900 m westlich), Ondenval (ca. 1,3 km südwestlich) und dem sogenannten Ort "Stefanshof" (ca. 1,2 km südlich) gelegen ist;

    In der Erwägung, dass das von der "Trageco" AG erschlossene Vorkommen zur Weismeser Formation (Unterdevon - Lochkovium) gehört, die sich aus quartzitischem Sandstein oder Arkose, d.h. einem wesentlich aus Quarz und Feldspat bestehenden detritischen Sedimentgestein, dem sogenannten "Steinbacher Naturstein", zusammensetzt;

    In der Erwägung, dass der Antrag auf Revision des Sektorenplans Malmedy-Sankt Vith die Erweiterung des im geltenden Sektorenplan eingetragenen Gebiets für Nebenanlagen von Abbaustätten um ca. 300 m nach Osten und 50 m nach Westen und Süden betrifft, um die Fortsetzung der Abbautätigkeit am Standort zu ermöglichen;

    In der Erwägung, dass aus der Grundakte hervorgeht, dass sich der Antrag bei genauerem Hinsehen auf die Eintragung in den Sektorenplan eines Gebiets für Nebenanlagen von Abbaustätten anstelle eines Agrargebiets (8,6 ha) und eines Abbaugebiets anstelle eines Agrargebiets (15,2 ha) bezieht;

    Rechtfertigung der geplanten Revision des Sektorenplans im Hinblick auf Artikel D.I.1

    In der Erwägung, dass die Eintragung des neuen Gebiets für Nebenanlagen von Abbaustätten und des neuen Abbaugebiets in den Sektorenplan durch wirtschaftliche, soziale und erbebezogenee Gründe gerechtfertigt ist; dass sie zum Ziel haben, die Fortsetzung der Erschließung eines Sandsteinvorkommens zu ermöglichen, dessen Produkte für den Markt der Steinbruchprodukte, darunter der Steinbacher Naturstein, der zur Eigenart des architektonischen Charakters der Gebäude der Region beiträgt, sowie für den Betonmarkt bestimmt sind; dass das Projekt somit zur Erhaltung der Arbeitsstellen in diesem Tätigkeitsbereich beiträgt;

    In der Erwägung, dass die im Steinbruch von Bouhaye gewonnenen Sandsteine gute mechanische Eigenschaften aufweisen; dass diese Werkstoffe hauptsächlich für die Erzeugung von zerkleinerten Produkten (Granulate) und, nebensächlich, von Natursteinen (Bruchsteine und Steinschüttungen) bestimmt sind;

    In der Erwägung, dass der Absatz von zerkleinerten Produkten, ob im öffentlichen oder im privaten Sektor, direkt vom örtlichen Bau- und Straßenbaumarkt abhängig ist; dass die Größe des Einzugsgebiets wegen der Kosten für deren Transport tatsächlich ziemlich begrenzt ist; dass aus der Grundakte hervorgeht, dass es derzeit einen Umkreis von 40 km um den Steinbruch abdeckt;

    In der Erwägung, dass die Trageco AG und die Gruppe Bodarwe (Steinbruch der Warchenne und Steinbruch Schauss) die wichtigsten lokalen Unternehmen sind, die auf dem Markt dieser Produkte tätig sind; dass aus der Grundakte hervorgeht, dass die Produktion der Trageco AG um die 300 000 t gebrochenes Material pro Jahr liegt;

    In der Erwägung, dass der Markt für Naturstein im Wesentlichen vom Fortbestand der Traditionen in Sachen Bau und Städtebau in den Dörfern rund um den Standort, an dem er gewonnen wird, abhängt; dass sich der Wettbewerb zwischen den Produzenten in erster Linie an den ästhetischen Eigenschaften (Farbtöne) des angebotenen Steins orientiert;

    In der Erwägung, dass aus der Grundakte hervorgeht, dass in der Region vier Unternehmen auf diesem Markt tätig sind; dass die Trageco AG einen Anteil von etwa 15% an diesem Markt hat; dass sich ihre Produktion um die 3 000 t Ziersteine pro Jahr bewegt;

    In der Erwägung, dass zerkleinerte Produkte ebenfalls als Bestandteil bei der Betonherstellung eingesetzt werden; dass aus der Grundakte hervorgeht, dass die Trageco AG bereits auf dem Markt für Magerbeton tätig ist, wobei sie in direktem Wettbewerb mit zwei anderen Unternehmen steht, und ihre Produktion aufbereitet werden kann, um den Normen anderer Märkte (Kohlenwasserstoffe, Nicht Magerbeton, usw.) zu entsprechen; dass die Nachfrage nach zerkleinerten Produkten mit hohem Mehrwert auf dem regionalen Markt groß ist und mehr als 50 000 t pro Jahr erreichen könnte;

    In der Erwägung, dass aus der Grundakte hervorgeht, dass die Nachfrage nach zerkleinerten Produkten in den letzten Jahren stagniert hat, sogar leicht zurückgegangen ist, während die Nachfrage auf dem Betonmarkt in der Region einen immer größeren Aufschwung erlebt; dass diese Entwicklungen eine Nachfrage, die sich seit vielen Jahren als stabil erweist und zu der die Trageco AG bis zur Höhe von ca. 300 000 t pro Jahr beiträgt, nicht beeinflussen dürften; dass sich die von ihr getroffene Wahl, von diesem Mittelwert auszugehen, um die Fläche des neuen Gebiets für Nebenanlagen von Abbaustätten und des neuen Abbaugebiets zu rechtfertigen, die in den Sektorenplan einzutragen sind, als begründet erweist;

    In der Erwägung, dass es sich herausstellt, dass sich die durch die Abbaugenehmigung zugelassene Erschließung des Vorkommens von Bouhaye sowohl den Grenzen des im geltenden Sektorenplan eingetragenen Gebiets für Nebenanlagen von Abbaustätten als auch dem für den Grubenboden des Steinbruchs festgelegten Niveau nähert; dass der in der Grundakte eingeschätzte Bedarf dadurch in absehbarer Zeit nicht mehr gedeckt sein wird, es sei denn, die in den anderen Vorkommen vorhandenen Reserven werden schneller erschöpft;

    In der Erwägung, dass die Erschöpfung des Vorkommens durch die Poty-Studie, in der 2009 eingeschätzt wurde, dass beim damals vom Betreiber angemeldeten Jahresdurchschnittstempo die Höchstdauer der Erschließung des zugelassenen Vorkommens zehn Jahre betragen würde, vorausgesagt worden war;

    In der Erwägung, dass der Antrag der Trageco AG einem allgemeinen Trend folgt, der alle Sandsteinvorkommen der Region betrifft und die Regierung bereits dazu führte, am 20. April 2006 in den Sektorenplan Malmedy-Sankt Vith ein neues Gebiet für Nebenanlagen von Abbaustätten in Erweiterung des Steinbruchs der Warchenne auf dem Gebiet der Gemeinden Weismes und Malmedy einzutragen;

    In der Erwägung, dass die Einstellung der Erschließung des Vorkommens auf die Versorgung des Unternehmens mit für die Weiterentwicklung seiner anderen Tätigkeiten nützlichen Produkten haben und im Allgemeinen die Dauer, während der die Region imstande sein würde, den Bedarf an zerkleinerten Produkten und Ziersteinen zu decken, verringern würde; dass es insbesondere darauf ankommt, eine ausreichende und diversifizierte lokale Produktion...

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