2. JULI 2020 - Erlass der Regierung zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich der Pflegschaftsfamilien

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen, Artikel 25 § 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 25. Juni 2020;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 02. Juli 2020;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass die Föderalregierung seit dem 13. März 2020 auf Anraten des Nationalen Sicherheitsrates im Kontext der Coronavirus (COVID-19) Gesundheitskrise außerordentliche Maßnahmen ergriffen hat; dass diese Maßnahmen weitreichende Auswirkungen auf die durch die Pflegschaftsfamilien gewährleistete Betreuung der Pflege- und Patenkinder haben; dass dieser zusätzliche Betreuungsaufwand erhöhte Lebenshaltungskosten der Pflege- und Patenkinder für die Pflegschaftseltern zur Folge hat; dass es dringend notwendig scheint, diese finanziellen Folgen so schnell es geht einzudämmen, um eine angemessene Betreuung der Kinder gewährleisten zu können; dass die aufgrund dieses Erlasses ergriffenen Maßnahme als das für die Erreichung dieser Zielsetzung angemessenste Mittel zu sein scheint, sodass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet;

Auf...

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