2. FEBRUAR 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 2020 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums und zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. März 2021 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 2020 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.74;

In der Erwägung, dass das Erzeugerkollegium sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die die verschiedenen in Artikel D. 74 § 2 angeführten Vereinigungen vertreten;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 2020 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. März 2021 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 2020 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums;

In Erwägung des Antrags auf Ersetzung von Herrn Samy HEMDANE, ausscheidendes ordentliches Mitglied des Erzeugerkollegiums als Vertreter von COMEOS;

In Erwägung des Antrags auf Ersetzung von Frau Marie-Laurence SEMAILLE, ausscheidendes ordentliches Mitglied des Erzeugerkollegiums als Vertreterin des Wallonischen Landwirtschaftsverbands;

In Erwägung des Antrags auf Ersetzung von Frau Aurélie NOIRET, ausscheidendes stellvertretendes Mitglied des Erzeugerkollegiums als Vertreterin des Wallonischen Landwirtschaftsverbands;

In Erwägung der auf der Internetseite der Wallonischen Region veröffentlichten Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen vom 29. November 2022;

In Erwägung der Bewerbung von Frau Sophie COMPERE als ordentliche Vertreterin von COMEOS;

In Erwägung der Bewerbung von Frau Aurélie NOIRET als ordentliche Vertreterin des Wallonischen Landwirtschaftsverbands;

In Erwägung der Bewerbung von Herrn Thomas DEMONTY als stellvertretender Vertreter des Wallonischen Landwirtschaftsverbands;

In der Erwägung, dass die Mandate von der Wallonischen Regierung für gültig erklärt werden müssen;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen...

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