2. DEZEMBER 2021 - Erlass der Regierung über die Gewährung von Zuschüssen an die Naturparks im Bereich Raumordnung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets der Wallonischen Region vom 16. Juli 1985 über die Naturparks, Artikel 13 § 1 Absatz 3, ersetzt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 3. Juli 2008;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. November 2010 zur Festlegung der Modalitäten für die Gewährung der Zuschüsse an die Verwaltungskommissionen der Naturparks;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 21. September 2021;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 22. September 2021;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 70.290/4 des Staatsrates, das am 10. November 2021 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

In der Erwägung, dass eine gewisse Dringlichkeit besteht, für die kontinuierliche Gewährleistung des öffentlichen Dienstes und eine größtmögliche Rechtssicherheit für die Bürger, Unternehmen und Verwaltungen zu sorgen; dass es in Abwesenheit einer entsprechenden Rechtsgrundlage unmöglich ist, den betroffenen Naturparks zeitnah die benötigten Zuschüsse zu gewähren, was zu größeren finanziellen Auswirkungen für laufende Projekte führen würde; dass es unter diesen Umständen angebracht ist, gemäß Artikel D.I.4 § 1 Absatz 4 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung kein Gutachten des Beirats für Raumordnung zu beantragen;

Auf Vorschlag des für die Raumordnung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:

  1. Minister: der für die Raumordnung zuständige Minister der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

  2. Verwaltung: der für die Raumordnung zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

  3. Verwaltungskommission der Naturparks: die in Kapitel III des Dekrets der Wallonischen Region vom 16. Juli 1985 über die Naturparks erwähnte Kommission.

    Art. 2 - Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt der Minister den Verwaltungskommissionen der Naturparks, die sich ganz oder teilweise über das deutsche Sprachgebiet erstrecken und die einen entsprechenden Antrag stellen, einen jährlichen Zuschuss für die Funktionskosten, die mit den Aufgaben im Bereich Raumordnung, einschließlich der Landschaft, verbunden sind.

    Der in Absatz 1 erwähnte Zuschuss betrifft:

  4. die Koordinierung der in Artikel 7 Nummer 2 des Dekrets der Wallonischen Region vom 16. Juli 1985...

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