2. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. Februar 2008 zur Festlegung der Art und Weise, wie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen wird, und des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras und über das Verzeichnis der Tätigkeiten zur Verarbeitung der Bilder von Überwachungskameras - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 2. Dezember 2018 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. Februar 2008 zur Festlegung der Art und Weise, wie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen wird, und des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras und über das Verzeichnis der Tätigkeiten zur Verarbeitung der Bilder von Überwachungskameras.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

  1. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. Februar 2008 zur Festlegung der Art und Weise, wie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen wird, und des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras und über das Verzeichnis der Tätigkeiten zur Verarbeitung der Bilder von Überwachungskameras

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG;

Aufgrund des Gesetzes vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras, der Artikel 5 § 3 Absatz 3 bis 5, 6 § 2 Absatz 3 bis 5, 7 § 2 Absatz 3, 5 und 6, abgeändert durch die Gesetze vom 21. März 2018 und vom 30. Juli 2018, und des Artikels 7/3 § 1 Absatz 3 und 4 und § 2 Absatz 3 und des Artikels 7/4, eingefügt durch das Gesetz vom 21. März 2018 und abgeändert durch das Gesetz vom 30. Juli 2018;

Aufgrund des durch die Königlichen Erlasse vom 21. August 2009 und 28. Mai 2018 abgeänderten Königlichen Erlasses vom 10. Februar 2008 zur Festlegung der Art und Weise, wie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen wird;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras und über das Verzeichnis der Tätigkeiten zur Verarbeitung der Bilder von Überwachungskameras;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 64.248/2 des Staatsrates vom 8...

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