2. AUGUST 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 der Organisationsbereiche 11 und 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 9;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 29. Juli 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 12.15 mit der Bezeichnung "Außergewöhnliche Funktionskosten der Provinzialregierungen" in das Programm 02 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 12.15 des Programms 02 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den von den Überschwemmungen vom 16. bis. Juli 2021 betroffenen Gemeinden und Provinzen eine Dotation zu gewähren, um eine logistische und/oder administrative Unterstützung oder jede andere Maßnahme entsprechend den Gegebenheiten vor Ort zu finanzieren,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.500.000...

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