2. AUGUST 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 03 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 9;

Aufgrund der am 28. Mai 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 11.03 des Programms 01 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um die zur Entlohnung des Personals notwendigen Haushaltsmittel zu übertragen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 4.000 EUR vom Programm 03 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 01 des Organisationsbereichs 17 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 03...

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