19. SEPTEMBER 2019 - Erlass der Regierung zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege, Artikel 83 § 1 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 19. Januar 2011 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 18. Dezember 2014 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 4. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 18. Februar 2016;

Auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Folgende Personen werden in Anwendung von Artikel 83 § 1 Absatz 1 des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege als Inspektoren bestellt:

  1. Frau Karin Cormann;

  2. Frau Julia Hepp;

  3. Frau Dana Mattar;

  4. Frau Cécile Crott.

    Art. 2 - Die in Artikel 1 genannten Inspektoren verfügen über alle in Artikel 83 § 1 desselben Dekrets erwähnten Befugnisse.

    Art. 3 - Werden aufgehoben:

  5. der Erlass der Regierung vom 19. Januar 2011 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe, abgeändert durch die...

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