19. NOVEMBER 2020 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 29. Oktober 2020 zur Gewährung von Sondervollmachten an die wallonische Regierung zur Bewältigung der zweiten Welle der Gesundheitskrise des COVID-19 (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 4 des Dekrets vom 29. Oktober 2020 zur Gewährung von Sondervollmachten an die wallonische Regierung zur Bewältigung der zweiten Welle der Gesundheitskrise des COVID-19 wird das Wort "einem" durch das Wort "zwei" ersetzt.

Art. 2 - Das vorliegende Dekret tritt am Tag nach demjenigen seiner Ausfertigung durch die Wallonische Regierung in Kraft.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 19. November 2020.

Der Ministerpräsident

E. DI RUPO

Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation,

digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

W. BORSUS

Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie und Mobilität

Ph. HENRY

Die Vizepräsidentin und Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen,

Chancengleichheit und Rechte der Frauen

Ch. MORREALE

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen

J.-L. CRUCKE

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte

Ch. COLLIGNON

Die Ministerin für den...

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