19. MÄRZ 2024 - Ministerieller Erlass zum Verbot der Verwendung bestimmter Listenkürzel für die Wahlen des Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024 - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 19. März 2024 zum Verbot der Verwendung bestimmter Listenkürzel für die Wahlen des Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
19. MÄRZ 2024 - Ministerieller Erlass zum Verbot der Verwendung bestimmter Listenkürzel für die Wahlen des Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung,
Aufgrund der Verfassung, insbesondere des Artikels 65 Absatz 2 und des Artikels 117;
Aufgrund des Artikels 105 und des Artikels 116 § 4 Absatz 3 des Wahlgesetzbuches;
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 1989 zur Regelung der Modalitäten für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments, insbesondere des Artikels 10 § 2;
Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments, insbesondere des Artikels 21 § 2 Absatz 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 6. Juli 1990 zur Regelung der Modalitäten für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere des Artikels 22 Absatz 6;
Aufgrund des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur, insbesondere des Artikels 13;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 9. Juli 2023 zur Festlegung des Datums der Wahl des Europäischen Parlaments,
Erlässt:
Artikel 1 - Für die Wahlen des Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024 sind verboten:
1. auf mit Gründen versehenen Antrag der Partei GROEN die Listenkürzel GROEN!, AGALEV, SPIRIT und SLP,
2. auf mit Gründen versehenen Antrag der Partei CD&V (Christen-Democratisch & Vlaams) die Listenkürzel EVP, E.V.P., CVP, C.V.P. und CD&V N-VA,
3. auf mit Gründen versehenen Antrag...
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