19. JUNI 2008 - Gesetz zur Zustimmung zum Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, zu den Anlagen 1 und 2 und zu den Anhängen I, II, III, IV und V, abgeschlossen in Straßburg am 9. September 1996 - Addendum (VI) - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 19. Juni 2008 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, zu den Anlagen 1 und 2 und zu den Anhängen I, II, III, IV und V, abgeschlossen in Straßburg am 9. September 1996 - Addendum (VI).

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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19. JUNI 2008 - Gesetz zur Zustimmung zum Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, zu den Anlagen 1 und 2 und zu den Anhängen I, II, III, IV und V, abgeschlossen in Straßburg am 9. September 1996 - Addendum (VI) (1)

Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

Konferenz der Vertragsparteien - Beschlüsse der KVP vom 12. Dezember 2013

Beschluss CDNI 2013-II-4

Anwendungsbestimmung - Anhang IV

Unterschiedliche Entladebescheinigungen für Trockenladungen und die Tankschifffahrt

Neue Muster

Die Konferenz der Vertragsparteien,

in der Erwägung,

- dass das Übereinkommen und seine Anwendungsbestimmung für die Trocken- und die Tankschifffahrt unterschiedliche Vorschriften vorsehen,

- dass den entsprechenden Verfahren bezüglich des in diesen Binnenschifffahrtssegmenten zu verwendenden Entladebescheinigungsmusters Rechnung zu tragen ist,

- dass die Frachtführer wie auch die Ladungsempfänger einen entsprechenden Bedarf angezeigt haben,

in dem Bewusstsein, dass die Einführung unterschiedlicher Entladebescheinigungsmuster für die Trocken- und Tankschifffahrt deren Verwendung durch die jeweiligen Betreiber sowie die Überwachung und Durchsetzung der einschlägigen Bestimmungen durch die zuständigen Behörden erleichtern könnte,

gestützt auf Artikel 14 und 19 des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt,

verabschiedet die beigefügte Fassung des Anhangs IV der Anwendungsbestimmung.

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Entladebescheinigungen, die dem Anhang IV der Anwendungsbestimmung in dessen bis zum 31. Dezember 2013 gültigen Fassung entsprechen, können bis einschließlich 31. Dezember 2014 verwendet und bis zum 30. Juni 2015 als Nachweis im Sinne des Artikels 6.03 Nummer 1 der Anlage 2 vorgelegt werden.

Anlage

Anhang IV

der Anwendungsbestimmung

Muster

(Ausgabe 2014)

Entladebes...

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