19. JULI 2010 - Königlicher Erlass zur Festlegung der praktischen Modalitäten für die Benutzung des Registers der stellvertretenden Unternehmer - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 19. Juli 2010 zur Festlegung der praktischen Modalitäten für die Benutzung des Registers der stellvertretenden Unternehmer.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

19. JULI 2010 - Königlicher Erlass zur Festlegung der praktischen Modalitäten für die Benutzung des Registers der stellvertretenden Unternehmer

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 28. April 2010 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, des Artikels 83;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 7. Mai 2010;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 12. Mai 2010;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 48.329/1 des Staatsrates vom 10. Juni 2010, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag der Ministerin der KMB und der Selbständigen und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Das Register der stellvertretenden Unternehmer wie in Artikel 80 Absatz 1 des Gesetzes vom 28...

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