19. JANUAR 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der Durchfahrt der 'Legend Boucles Bastogne' auf dem Gebiet der Gemeinden Bastogne, Bertogne, Bertrix, Gouvy, Houffalize, La Roche-en-Ardenne, Léglise, Libramont - Chevigny, Neufchâteau, Saint-Hubert, Sainte-Ode und Vaux-sur-Sûre vom 3. bis 5. Februar 2023

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 6 § 1 III Ziffer 3, abgeändert durch das Gesetz vom 8. August 1988;

Aufgrund des Artikels 23 Absatz 2 des Dekrets vom 15. Juli 2008 über das Forstgesetzbuch;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 19. Januar 2023 zur Befreiung vom Verbot gemäß Artikel R.169 § 2 Ziffer 17 des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, zugunsten der Autorallye Legend Boucles Bastogne für das Jahr 2023;

In der Erwägung, dass die Veranstaltung "Legend Boucles" seit vielen Jahren ihren internationalen Charakter bestätigt und einen sehr guten Ruf sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erlangt hat;

In der Erwägung, dass die Veranstalter die vorangegangenen "Legend Boucles" in Spa und Bastogne hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit und der Rücksichtnahme auf den Standort zufriedenstellend organisiert haben;

In der Erwägung, dass die Organisatoren die erneute Organisation dieser Veranstaltung vom 3. bis 5. Februar 2023 im Rahmen von 4 Regularity Tests mit Durchfahrten durch den Wald beantragt haben;

In Erwägung des Forstgesetzbuches, Artikel 23;

In Erwägung der Zustimmung der Gemeinden Bastogne, Bertogne, Bertrix, Gouvy, Houffalize, La Roche-en-Ardenne, Léglise, Libramont - Chevigny, Neufchâteau, Saint-Hubert, Sainte-Ode und Vaux-sur-Sûre, den Teilnehmern der "Legend Boucles de Bastogne" zur Ausübung von Motorsport-Aktivitäten vom 3. bis 5. Februar 2023 die Durchfahrt zu genehmigen;

In der Erwägung, dass Maßnahmen getroffen werden, um die Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten;

Auf Vorschlag der Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen und ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Die Durchfahrt der "Legend Boucles Bastogne" vom 3. bis 5. Februar 2023 wird unter folgenden Bedingungen erlaubt:

- allgemein ist vorab eine Bestandsaufnahme der Straßen und Forstwege sowie der Nebenanlagen auf den gesamten Streckenabschnitten durchzuführen. Wird diese nicht durchgeführt, so wird davon ausgegangen, dass sie in gutem Zustand sind;

- bei den Walddurchfahrten ist dafür Sorge zu tragen, dass die Besucher überwacht werden und diese die Vorschriften des Forstgesetzbuches beachten;

- die Durchfahrt wird den Teilnehmern von 08: 00 bis 18: 00 Uhr erlaubt;

- höchstens eine...

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