19. FEBRUAR 2020 - Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht, Artikel 2 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Exekutive vom 16. März 1992 zur Einsetzung einer Kommission in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht, Artikel 2 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 16. März 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen;

Auf Vorschlag des für die Ausbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1. - Folgende Personen werden als Mitglieder der Kommission zur Überprüfung von Ausbildungen hinsichtlich der Erfordernisse der Teilzeitschulpflicht gemäß Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht bestellt:

  1. als Vertreter des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers:

    1. Frau Ruth De Sy;

    2. Herr Christian Köttgen;

  2. als Vertreter des für die Ausbildung zuständigen Ministers:

    1. Frau Carmen Xhonneux;

    2. vakant.

    Art. 2. - Der Erlass der Regierung vom 16. März 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 13. September 2018, wird aufgehoben.

    Art. 3. - Vorliegender...

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