19. DEZEMBER 2019 - Erlass der Regierung zur Ausführung von Artikel 382 des Programmdekrets 2019 vom 12. Dezember 2019

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Programmdekrets 2019 vom 12. Dezember 2019, Artikel 382 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2019;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 19. Dezember 2019;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft aufgrund von Artikel 139 der Verfassung ab dem 1. Januar 2020 im deutschen Sprachgebiet für die Ausübung der Zuständigkeit Wohnungswesen gemäß Artikel 6 § 1 IV. des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen zuständig wird; dass das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch ein Dekret vom 12. Dezember 2019 eine Reihe dringender Abänderungen verabschiedet hat, um das Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen zu dem besagten Datum auf die Gegebenheiten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzupassen; dass das Parlament die Regierung damit beauftragt, das Inkrafttreten gewisser Bestimmungen zur Wallonischen Wohnungsbaugesellschaft und den Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes festzulegen; dass mit der Wallonischen Regierung vereinbart wurde, dass die Wallonische Wohnungsbaugesellschaft ab dem 1. Januar 2020 lediglich die Aufsicht über die Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes wahrnehmen wird, deren geografisches Tätigkeitsfeld sich sowohl über das deutsche wie auch über das französische Sprachgebiet erstreckt; dass für die Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes, deren geografisches Tätigkeitsfeld sich ausschließlich über das deutsche...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT