19 AVRIL 2014. - Arrêté royal relatif à la durée de validité des passeports. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 19 avril 2014 relatif à la durée de validité des passeports (Moniteur belge du 4 juin 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

19. APRIL 2014 - Königlicher Erlass über die Gültigkeitsdauer von Pässen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;

Aufgrund des Artikels 57 des Konsulargesetzbuches;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2014;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten, des Außenhandels und der Europäischen Angelegenheiten

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Gewöhnliche Pässe für Minderjährige sind fünf Jahre gültig.

Gewöhnliche Pässe für Volljährige sind sieben Jahre gültig.

Gewöhnliche Pässe, die unentgeltlich als Ersatz für einen Pass ausgestellt werden, der einen administrativen Fehler oder Produktionsfehler enthält, erhalten dasselbe Anfangs- und Enddatum wie der zu ersetzende Pass. Beantragt der Betreffende ausdrücklich einen Pass mit einer neuen Gültigkeitsdauer oder gleicht ihm sein Foto nicht mehr, muss der Ersatzpass bezahlt werden und erhält er eine neue Gültigkeitsdauer von sieben Jahren für Volljährige und von fünf Jahren für Minderjährige.

Gewöhnliche Pässe, die in einem konsularischen Bevölkerungsregister eingetragenen Belgiern ausgestellt werden, die ihren Pass verloren haben oder deren Pass gestohlen wurde und die beim Passantrag ihre Zustimmung dazu gegeben haben, dass ihre Passdaten während der...

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