19. AUGUST 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juli 2021, durch den Infrabel eine Ausnahme bei der Verwendung von Pestiziden zur Instandhaltung der Eisenbahnen gewährt wird

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 10. Juli 2013 über einen Rahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und zur Abänderung des Buches I des Umweltgesetzbuches, des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, des Gesetzes vom 28. Dezember 1967 über die nichtschiffbaren Wasserläufe und des Dekrets vom 12. Juli 2001 über die berufliche Ausbildung in der Landwirtschaft, Artikel 4/1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Juli 2013 über eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden und zur Abänderung des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, und des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 5. November 1987 über die Erstellung eines Berichts über den Zustand der wallonischen Umwelt, Artikel 10 Ziffer 8;

In Erwägung des am 9. Februar 2021 von Infrabel gestellten Antrags auf eine Ausnahmeregelung, um Pestizide zum Zwecke der Instandhaltung der Eisenbahngleise verwenden zu dürfen;

In Erwägung der materiellen, menschlichen und wirtschaftlichen Unmöglichkeit für den Antragsteller, zur Verwaltung der Schienenwege und deren Umgebung technische Alternativen zu Pestiziden flächendeckend anzuwenden;

In der Erwägung, dass es dem Antragsteller nach Prüfung der in diesem Jahr auferlegten zusätzlichen Bedingungen materiell, menschlich und wirtschaftlich unmöglich ist, in allen in Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juli 2021, durch den Infrabel eine Ausnahme bei der Verwendung von Pestiziden zur Instandhaltung der Eisenbahnen gewährt wird, definierten empfindlichen Bereichen alternative Techniken zu Pestiziden anzuwenden;

In Erwägung des zwingenden Grundes, die Sicherheit sowohl der Reisenden als auch des Personals zu gewährleisten;

In der Erwägung, dass es sich bei Infrabel um einen beruflichen Benutzer handelt, da die Pestizide im Rahmen des Betriebs der Eisenbahnen...

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