19. APRIL 2014 - Königlicher Erlass über die Mitglieder der Dienste für Managementunterstützung bei der föderalen Polizei - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Mitglieder der Dienste für Managementunterstützung bei der föderalen Polizei.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

19. APRIL 2014 - Königlicher Erlass über die Mitglieder der Dienste für Managementunterstützung bei der föderalen Polizei

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels 93 § 1 Absatz 3, ersetzt durch das Gesetz vom 20. Juni 2006, und des Artikels 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. November 2006 über die Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. März 2007 über die Mitglieder der Dienste für Managementunterstützung bei der föderalen Polizei;

Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 299/5 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 25. Oktober 2012;

Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 14. September 2012;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst vom 11. Februar 2013;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 17. Oktober 2013;

In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nicht ordnungsgemäß binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und dass kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass sie infolgedessen außer Acht gelassen worden ist;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.977/2 des Staatsrates vom 29. Januar 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und der Ministerin der Justiz

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1. - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Im vorliegenden Erlass wird die Rechtsstellung der Managementberater und der persönlichen Mitarbeiter in den Diensten für Managementunterstützung des Generalkommissars und der Generaldirektoren der föderalen Polizei festlegt.

KAPITEL 2 - Bestellung der Managementberater und der persönlichen Mitarbeiter

  1. 2 - Managementberater und persönliche Mitarbeiter werden vom Generalkommissar...

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