19. APRIL 1996 - Königlicher Erlass zur Abweichung von den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Juli 1994 über Blut und Blutderivate menschlichen Ursprungs - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Königlichen Erlasses vom 19. April 1996 zur Abweichung von den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Juli 1994 über Blut und Blutderivate menschlichen Ursprungs, so wie er abgeändert worden ist durch den Königlichen Erlass vom 22. August 2002 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. April 1996 zur Abweichung von den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Juli 1994 über Blut und Blutderivate menschlichen Ursprungs.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

MINISTERIUM DER SOZIALEN ANGELEGENHEITEN, DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER UMWELT

19. APRIL 1996 - Königlicher Erlass zur Abweichung von den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Juli 1994 über Blut und Blutderivate menschlichen Ursprungs

Artikel 1 - In Abweichung von den Artikeln 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16 und 17 des Gesetzes vom 5. Juli 1994 über Blut und Blutderivate menschlichen Ursprungs können stabile Blutderivate nach Belgien importiert und danach dort konserviert, verteilt, abgegeben und verwendet werden, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:

1. [...]

2. Die Rechtsvorschriften des Landes, wo zur Herstellung von Arzneimitteln dienendes Blut oder Plasma entnommen wird, bieten hinsichtlich der Entnahme Qualitäts- und Sicherheitsgarantien, die mit denen des vorerwähnten Gesetzes gleichwertig sind.

3. Die Blutderivate bieten...

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