18. NOVEMBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Januar 2021 zur Bestellung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und von Verwaltern, die die Wallonische Region innerhalb des Verwaltungsrates des autonomen Hafens Centre-Ouest vertreten

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, in seiner abgeänderten Fassung, Artikel 6 § 1, X;

Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1954 über die Kontrolle gewisser Einrichtungen öffentlichen Interesses;

Aufgrund des Dekrets vom 1. April 1999 zur Gründung des autonomen Hafens Centre-Ouest;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Februar 2004 über das Statut des öffentlichen Verwalters;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Januar 2021 zur Bestellung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und von Verwaltern, die die Wallonische Region innerhalb des Verwaltungsrates des autonomen Hafens Centre-Ouest vertreten;

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - In Artikel 1, Absatz 1, Strich 3 des Erlasses der...

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