18. NOVEMBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur vorübergehenden Aussetzung der Jagd in bestimmten Gemeinden aufgrund der erheblichen Sterblichkeitsrate bei Vögeln, verursacht durch die Vogelgrippe, die auf dem Gebiet der Gemeinde Soignies beobachtet wurde

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, Artikel 1ter Absatz 2, eingefügt durch das Dekret vom 14. Juli 1994 und abgeändert durch das Dekret vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Mai 2020 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2025;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 16. November 2022;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass mehrere Fälle eines hoch pathogenen Vogelgrippevirus festgestellt wurden, der zu einer erheblichen Sterblichkeitsrate bei Fasanen auf dem Gebiet der Gemeinde Soignies geführt hat;

In der Erwägung, dass die ersten Todesfälle am 6. November aufgetreten sind und dass in den darauffolgenden Tagen weitere Todesfälle bei Fasanen folgten, dass jedoch erst die Bestätigung des Auftretens des Vogelgrippevirus durch das nationale Referenzlabor Sciensano am 14. November abgewartet werden musste;

In der Erwägung, dass die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (AFSCA) die Dienststellen der Wallonischen Region am 10. November über einen Ausbruch der wahrscheinlich hoch pathogenen Vogelgrippe informiert hat;

In Erwägung des derzeitigen Kontexts der starken Ausbreitung der Vogelgrippe in ganz Belgien;

In der Erwägung, dass seit dem 5. Oktober 2022 alle Geflügelbetriebe in Belgien, die bei der AFSCA registriert sind, verpflichtet sind, ihr Geflügel aufzustallen, um das Risiko einer Übertragung der Krankheit von Wildvögeln auf ihre Betriebe zu verringern;

In der Erwägung, dass der Vogelzug derzeit in vollem Gange ist;

In der Erwägung, dass die Feuchtgebiete in der Region derzeit stark frequentierte Rastplätze für den Vogelzug darstellen und die Konzentration von Wildvögeln in diesen Gebieten ein erhöhtes Risiko der Verbreitung der Krankheit darstellt;

In der Erwägung, dass, auch wenn der Ausbruch der Vogelgrippe derzeit nur Fasane betrifft, die relativ nah an der Voliere leben, aus der sie im Sommer ausgesetzt wurden, dass dies aber nicht für alle Vögel gilt, da einige die Voliere verlassen und nicht mehr...

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