18. NOVEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2017 zur Organisation der internen Kontrolle und des internen Audits des Haushalts und der Buchführung sowie der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle in den Dienststellen der Wallonischen Regierung, den Verwaltungsdiensten mit autonomer Buchführung, den regionalen Unternehmen, den Einrichtungen und dem Vermittlungsdienst der Wallonischen Region und der Wallonischen Kommission für Energie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 17. Dezember 2020, Artikel 38, abgeändert durch das Dekret vom 17. Dezember 2015;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2017 zur Organisation der internen Kontrolle und des internen Audits des Haushalts und der Buchführung sowie der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle in den Dienststellen der Wallonischen Regierung, den Verwaltungsdiensten mit autonomer Buchführung, den regionalen Unternehmen, den Einrichtungen und dem Vermittlungsdienst der Wallonischen Region und der Wallonischen Kommission für Energie, abgeändert durch das Dekret vom 17. Dezember 2020;

Aufgrund der am 31. August 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 14. Oktober 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des Berichts vom 6. September 2021, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund des am 10. November 2021 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 70.314 des Staatsrats;

In der Erwägung, dass Ende 2021 die dezentralisierte Buchführung abgeschafft wird, was zur Folge hat, dass die Verbuchung von Vorauszahlungen und Rücküberweisungen des Restbetrags nicht verwendeter Vorauszahlungen im Jahr 2021 erfolgt;

In der Erwägung, dass eine Reihe von Vorgängen zum Jahresende vorweggenommen werden...

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