18. NOVEMBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Indexierung der Höchstbeträge für die Wiedergutmachung von Schäden an beweglichen Gütern für den gewöhnlichen oder häuslichen Gebrauch und an Fortbewegungsmitteln für den gewöhnlichen oder häuslichen Gebrauch, die durch allgemeine Naturkatastrophen entstanden sind

Der Ministerpräsident,

Aufgrund des Dekrets vom 26. Mai 2016 über die Wiedergutmachung bestimmter Schäden, die durch allgemeine Naturkatastrophen entstanden sind, in seiner durch das Dekret vom 6. Dezember 2016 und das Dekret vom 2. Mai 2019 abgeänderten Fassung, Artikel 13;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 zur Ausführung des Dekrets vom 26. Mai 2016 über die Wiedergutmachung bestimmter Schäden, die durch allgemeine Naturkatastrophen entstanden sind, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 26. Juni 2019 abgeänderten Fassung, Artikel 8 § 1 und § 2 und Artikel 9 § 1 und § 2, durch den der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die allgemeinen Naturkatastrophen gehören, ermächtigt wird, die Höchstbeträge für die Kategorien von beweglichen Gütern für den gewöhnlichen oder häuslichen Gebrauch und die Kategorien von Fortbewegungsmitteln für den gewöhnlichen oder häuslichen Gebrauch jährlich anzupassen;

Aufgrund des vom Wallonischen Institut für die Bewertung, Zukunftsforschung und Statistik ("Institut wallon de l'évaluation, de la prospective et de la statistique") erstellten und am 8. Juli 2019 übermittelten Vorschlags zur Anpassung der Höchstbeträge für die Wiedergutmachung von Schäden an beweglichen Gütern und an Fortbewegungsmitteln, die durch allgemeine Naturkatastrophen entstanden sind,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Höchstbeträge für die Kategorien von beweglichen Gütern für den gewöhnlichen oder häuslichen Gebrauch nach Artikel 8 § 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 werden wie folgt angepasst:

Kategorie HöchstbetragPro Haushalt Pro Person Pro Gegenstand1. Küchenmöbel 1.547,08 Euro 2. Küchengeräte und Geschirr 519,55 Euro 3. Elektrohaushaltsgeräte (Wasch- und Reinigungsmaschinen bzw.-geräte) 883,08 Euro 4. Elektrohaushaltsgeräte (Küche) 1.749,91 Euro 5. Möbel (Wohnzimmer, Esszimmer...

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