18. JUNI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 12 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen

Die Ministerin für lokale Behörden, Wohnungswesen und Sportinfrastrukturen

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 33;

Aufgrund der am 27. Mai 2019 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 63.05 des Programms 12 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um Ausgaben in Verbindung mit Investitionsprojekten im Rahmen des Wallonischen Investitionsplans zu finanzieren,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20.000.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 12 des Organisationsbereichs 13 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 08 des Organisationsbereichs 10 und des Programms 12...

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