18. JULI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich des Neubewertungskoeffizienten für Katastereinkommen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2021 zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich des Neubewertungskoeffizienten für Katastereinkommen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

18. JULI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich des Neubewertungskoeffizienten für Katastereinkommen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 13;

Aufgrund des KE/EStGB 92;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. April 2021;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 15. Juli 2021;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass:

- in vorliegendem Erlass der Neubewertungskoeffizient festgelegt wird, der für das Steuerjahr 2022 für die Bestimmung einiger Einkünfte aus unbeweglichen Gütern und für Berufseinkünfte von Unternehmensleitern berücksichtigt werden muss,

- der Berufssteuervorabzug 2021 auf die Berufseinkünfte von Unternehmensleitern einbehalten werden muss, die der Steuer der natürlichen Personen in Bezug auf das Steuerjahr 2022 unterliegen,

- dieser...

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