18. JULI 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. Juni 2009 zur Festlegung des Inkrafttretens des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes sowie der Modalitäten für die Bezeichnung der Domänenpolizisten und der Beamten, die befugt sind, administrative Geldbußen aufzuerlegen, und zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Dezember 2011 zur Ausführung von Artikel 8bis des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes, Artikel 6 § 2 Absatz 1, 8bis § 12 Absatz 7, und 9 § 1 Absätze 6 und 8, ersetzt durch das Dekret vom 24. November 2016;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 18. Juni 2009 zur Festlegung des Inkrafttretens des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes sowie der Modalitäten für die Bezeichnung der Domänenpolizisten und der Beamten, die befugt sind, administrative Geldbußen aufzuerlegen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Dezember 2011 zur Ausführung von Artikel 8bis des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts vom 25. Februar 2019;

Aufgrund der am 21. Februar 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 14. März 2019 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 8. Mai 2019 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 65.682/4;

Auf Vorschlag des Ministers für öffentliche Arbeiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Überschrift des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Dezember 2011 zur Ausführung von Artikel 8bis des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes wird durch Folgendes ersetzt:

"Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. Dezember 2011 zur Ausführung der Artikel 8bis und 9 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes".

Art. 2 - In demselben Erlass wird Artikel 2 durch Folgendes ersetzt:

"Art. 2 - Im Falle einer sofortigen Erhebung wird das Formular für sofortige Erhebungen verwendet, das dem in der Anhang 1 oder 2 zum vorliegenden Erlass enthaltenen Muster entspricht. Wenn mehrere Verstöße gleichzeitig zu Lasten eines selben Zuwiderhandelnden festgestellt werden, müssen diese auf demselben Formular angegeben werden.".

Art. 3 - In demselben Erlass...

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