18. JULI 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ausführung des Dekrets vom 2. Mai 2019 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, in seiner abgeänderten Fassung, Artikel 20;

Aufgrund des Dekrets vom 2. Mai 2019 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung im Falle von Arbeiten auf dem öffentlichen Straßennetz, Artikel 2 § 2, 4 5, § 2, Absatz 2 7, 8, 9, 13, § 1, Absatz 3, 14;

Aufgrund des Berichts vom 5. Juli 2018, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des am 27. Juli 2018 abgegebenen Gutachtens A.1378 des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie;

Aufgrund des am 15. Juli 2019 abgegebenen Gutachtens des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 12. Juli 2018 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 6. Februar 2019 abgegebenen Stellungnahme der Datenschutzbehörde;

Aufgrund des am 1. Juli 2019 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrates Nr. 66.317/2;

In Erwägung der am 18. Juli 2018 abgegebenen Stellungnahme der Mittelstandsvereinigung ("Union des Classes moyennes");

In Erwägung der am 19. Juli 2018 abgegebenen Stellungnahme der neutralen Gewerkschaft für Selbständige ("Syndicat neutre pour Indépendants");

In Erwägung der am 1. Oktober 2018 abgegebenen Stellungnahme der VoE Powalco;

Aufgrund des am 11. September 2018 abgegebenen Gutachtens der Vereinigung der Städte und Gemeinden der Wallonie ("Union des Villes et Communes de Wallonie");

Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Im Sinne des vorliegenden Erlasses gelten die folgenden Definitionen:

  1. das Dekret: das Dekret vom 2. Mai 2019 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung im Falle von Arbeiten auf dem öffentlichen Straßennetz;

  2. der Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Wirtschaft gehört;

  3. die Applikation: die gesicherte mobile Applikation, die zur Beantragung von Ausgleichsentschädigungen und zur administrativen Verwaltung deren Anträge bestimmt ist und nach den vom Minister festgelegten Modalitäten zugänglich ist;

  4. die Entschädigung: die in Artikel 4 des Dekrets vorgesehene Ausgleichsentschädigung;

  5. die Verwaltung; der Öffentliche Dienst der...

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