18. JULI 2018 - Gesetz zur Belebung der Wirtschaft und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 45 bis 55 des Gesetzes vom 18. Juli 2018 zur Belebung der Wirtschaft und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

18. JULI 2018 - Gesetz zur Belebung der Wirtschaft und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

(...)

TITEL 3 - Steuerbefreiung für Einkünfte aus der Vereinsarbeit, aus gelegentlichen Dienstleistungen unter Bürgern und aus der Sharing Economy

KAPITEL 1 - Abänderungen des Einkommensteuergesetzbuches 1992

__________OPGELET VOOR DE ARTIKELEN__________

__________ATTENTION POUR LES ARTICLES____________

Artikel 1 - Artikel 37bis § 2 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, eingefügt durch das Gesetz vom 1. Juli 2016, wird wie folgt ersetzt:

" § 2 - Alle in Artikel 90 Absatz 1 Nr. 1ter und 1quater erwähnten Einkünfte, die für einen bestimmten Kalendermonat registriert sind, gelten als Berufseinkünfte, wenn der Bruttobetrag dieser Einkünfte, der für denselben Kalendermonat registriert ist, ein Zwölftel des in Absatz 2 erwähnten Betrags übersteigt.

In Artikel 90 Absatz 1 Nr. 1bis bis 1quater erwähnte Einkünfte gelten außer bei Beweis des Gegenteils als Berufseinkünfte, wenn der Bruttobetrag dieser Einkünfte einschließlich des Bruttobetrags der Einkünfte, die in Anwendung von Absatz 1 als Berufseinkünfte gelten, für das Kalenderjahr oder das vorhergehende Kalenderjahr 3.830 EUR übersteigt."

  1. 2 - Artikel 90 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2016, wird wie folgt abgeändert:

    1. In Absatz 1 Nr. 1 werden die Wörter "unbeschadet der Bestimmungen der Nummern 1bis, 8 und 10" durch die Wörter "unbeschadet der Bestimmungen der Nummern 1bis bis 1quater, 8 und 10" ersetzt.

    2. In Absatz 1 Nr. 1bis wird im einleitenden Satz zwischen den Wörtern "die keine Dienste sind, die" und den Wörtern "Einkünfte erzeugen, die gemäß den Artikeln 7 oder 17 oder gemäß vorliegendem Absatz Nr. 5 der Steuer unterliegen" das Wort "ausschließlich" eingefügt.

    3. In Absatz 1 Nr. 1bis Buchstabe b) werden das Wort "ausschließlich" und die Wörter "oder eine von einer öffentlichen Behörde betriebene elektronische Plattform" aufgehoben.

    4. Absatz 1 Nr. 1bis wird durch einen Buchstaben d) mit folgendem Wortlaut ergänzt:

    "d) Die Gewinne oder Profite gehen aus Diensten hervor, die ausschließlich im Rahmen von Vereinbarungen erbracht werden, die über eine zugelassene elektronische Plattform wie in Buchstabe b) erwähnt geschlossen werden, oder im Rahmen von Vereinbarungen wie in Nr. 1ter Buchstabe a) erwähnt,".

    5. In Absatz 1 werden Nummern 1ter und 1quater mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    "1ter. Gewinne oder Profite, die aus...

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