18. DEZEMBER 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung über den Flurbereinigungsausschuss 'Longueville'

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.269, abgeändert durch das Programmdekret vom 17. Juli 2018, und Artikel D.424;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 über die Bodenordnung der ländlichen Güter, Artikel 3 und 4, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. April 2019;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 17. November 1994 zur Errichtung des Flurbereinigungsausschusses "Longueville";

In Erwägung des Vorschlags der Abteilung Raumordnung und Städtebau des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie vom 22. Oktober 2019;

In Erwägung des Vorschlags der Abteilung Natur und Forstwesen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt vom 13. November 2019;

In der Erwägung, dass das effektive Mitglied und das stellvertretende Mitglied des mit der Flurbereinigung "Longueville" beauftragten Flurbereinigungsausschusses, die in Sachen Raumordnung zuständig sind, zu ersetzen sind;

In der Erwägung, dass das stellvertretende Mitglied des mit der Flurbereinigung "Longueville" beauftragten Flurbereinigungsausschusses, das in Sachen Naturerhaltung zuständig ist, zu ersetzen ist;

Auf Vorschlag des Ministers für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 2 des Ministeriellen Erlasses vom 17. November 1994 zur Errichtung des Flurbereinigungsausschusses "Longueville", ersetzt durch Artikel 11 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Februar 2015, werden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Ziffer 4 wird durch Folgendes ersetzt...

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