18. DEZEMBER 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung über den Flurbereinigungsausschuss 'Orp-Jauche'

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.269, abgeändert durch das Programmdekret vom 17. Juli 2018, und Artikel D.424;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 über die Bodenordnung der ländlichen Güter, Artikel 3 und 4, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. April 2019;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 6. Februar 1997 zur Errichtung des Flurbereinigungsausschusses "Orp-Jauche";

In Erwägung des Vorschlags der Abteilung Raumordnung und Städtebau des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie vom 22. Oktober 2019;

In Erwägung des Vorschlags der Abteilung Natur und Forstwesen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt vom 13. November 2019;

In der Erwägung, dass das effektive Mitglied des mit der Flurbereinigung "Orp-Jauche" beauftragten Flurbereinigungsausschusses, das in Sachen Raumordnung zuständig ist, zu ersetzen ist;

In der Erwägung, dass das stellvertretende Mitglied des mit der Flurbereinigung "Orp-Jauche" beauftragten Flurbereinigungsausschusses, das in Sachen Naturerhaltung zuständig ist, zu ersetzen ist;

Auf Vorschlag des Ministers für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 2 des Ministeriellen Erlasses vom 6. Februar 1997 zur Errichtung des Flurbereinigungsausschusses "Orp-Jauche", ersetzt durch...

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