18. DEZEMBER 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung über den Austauschausschuss 'Rebecq-Tubize'
Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.269, abgeändert durch das Programmdekret vom 17. Juli 2018, und Artikel D.424;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 über die Bodenordnung der ländlichen Güter, Artikel 3 und 4, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. April 2019;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 3. März 1993 zur Genehmigung eines Verfahrens zum Betriebsaustausch auf dem Gebiet der Gemeinden Enghien - Rebecq - Tubize;
In Erwägung des Vorschlags der Abteilung Raumordnung und Städtebau des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie vom 22. Oktober 2019;
In Erwägung des Vorschlags der Abteilung Natur und Forstwesen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt vom 13. November 2019;
In der Erwägung, dass der Anlass besteht, den effektiven und den stellvertretenden Vorsitzenden des mit der Durchführung von Betriebsaustauschen beauftragten Austauschausschusses "Rebecq-Tubize" zu ersetzen;
In der Erwägung, dass der Anlass besteht, das effektive und das stellvertretende Mitglied des mit der Durchführung von Betriebsaustauschen beauftragten Austauschausschusses "Rebecq-Tubize" zu ersetzen, die in Sachen Raumordnung zuständig sind;
In der Erwägung, dass der Anlass besteht, das effektive und stellvertretende Mitglied des mit der Durchführung des Betriebsaustauschs "Rebecq-Tubize" beauftragten Austauschausschusses zu ersetzen, die in Sachen Naturerhaltung zuständig sind;
Auf Vorschlag des Ministers für ländliche Angelegenheiten;
Nach Beratung,
Beschließt :
Artikel 1. In Artikel 3 des Ministeriellen Erlasses vom 3. März 1993 zur Genehmigung eines Verfahrens zum Betriebsaustausch auf dem Gebiet der Gemeinden Enghien-Rebecq-Tubize, ersetzt durch Artikel 10 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Februar 2015 und abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 8. März 2018, werden folgende Abänderungen vorgenommen:
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Ziffer 1 wird durch Folgendes ersetzt: "1° Herr René Chevalier, qualifizierter Attaché bei der Direktion der...
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