18. DEZEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2007 über das jährliche Entgelt für eine Genehmigung für Eisenbahnunternehmen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2015 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2007 über das jährliche Entgelt für eine Genehmigung für Eisenbahnunternehmen.

Diese Übersetzung ist vom Übersetzungsdienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen in Brüssel erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

18. DEZEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2007 über das jährliche Entgelt für eine Genehmigung für Eisenbahnunternehmen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Eisenbahngesetzbuches, Artikel 19;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2007 über das jährliche Entgelt für eine Genehmigung für Eisenbahnunternehmen;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.141/4 des Staatsrates vom 30. September 2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag der Ministerin der Mobilität,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2007 über das jährliche Entgelt für eine Genehmigung für Eisenbahnunternehmen wird aufgehoben.

Art. 2 - In Artikel 2 § 1...

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