17. OKTOBER 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2019 zur Gewährung einer Beihilfe zugunsten der im Bereich der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen, um die Auswirkungen der außergewöhnlichen Trockenheit des Jahres 2018 zu bewältigen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.4, D.241 und D.242;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2019 zur Gewährung einer Beihilfe zugunsten der im Bereich der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen, um die Auswirkungen der außergewöhnlichen Trockenheit des Jahres 2018 zu bewältigen;

Aufgrund der am 16. Oktober 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 17. Oktober 2019 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 4 Absatz 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Mai 1er zur Gewährung einer Beihilfe zugunsten...

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