17. OKTOBER 2017 - Ministerieller Erlass zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Oktober 2016 zur Gewährung der Startbeihilfe für die Erzeugergruppierungen und -organisationen im Agrarbereich

Der Minister für Landwirtschaft,

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 702/2004 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.4, D.11, D.13 und D.14;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Oktober 2016 zur Gewährung der Startbeihilfe für die Erzeugergruppierungen und -organisationen im Agrarbereich, Artikel 9 und 18;

Aufgrund der am 2. Mai 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 14. Juni 2017 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 24. Mai 2017;

Aufgrund des in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2° des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts vom 26. April 2017;

Aufgrund des am 28. August 2017 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats 61.904/2/V;

In Erwägung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates,

Beschließt :

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. Oktober 2016: der Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. Oktober 2016 zur Gewährung der Startbeihilfe für die Erzeugergruppierungen und -organisationen im Agrarbereich;

  2. anerkannte Gruppierung: eine nach Kapitel II des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Oktober 2016 anerkannte Erzeugergruppierung.

    Art. 2 - Der vorliegende Erlass gewährleistet die Beachtung der Bestimmungen von Artikel 3 bis 10, 12, 13 und 19 der Verordnung (EU) Nr. 702/2004 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit...

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