17. MÄRZ 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art im Falle der Gewährung eines zinslosen Darlehens oder eines Darlehens zu herabgesetztem Zinssatz - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 17. März 2019 zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art im Falle der Gewährung eines zinslosen Darlehens oder eines Darlehens zu herabgesetztem Zinssatz.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

17. MÄRZ 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art

im Falle der Gewährung eines zinslosen Darlehens oder eines Darlehens zu herabgesetztem Zinssatz

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1 Absatz 2;

Aufgrund des KE/EStGB 92;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Februar 2019;

Aufgrund des einzigen Artikels des Ministeriellen Erlasses vom 20. März 2000 zur Gewährung einer Befugnisübertragung an die Finanzinspektion, in dem gemäß Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die Verwaltungs- und Haushaltskontrolle festgelegt wird, dass eine günstige Stellungnahme des Finanzinspektors, der beim Ministerium der Finanzen akkreditiert worden ist, unter anderem die Entwürfe von Königlichen Erlassen zur Festlegung der Vorteile jeglicher Art bei zinslosen Darlehen oder Darlehen zu herabgesetztem Zinssatz (Artikel 18 § 3 Punkt 1 KE/EStGB 92) vom vorherigen Einverständnis des für den Haushalt zuständigen Ministers befreit;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass:

- in vorliegendem Erlass der Betrag von bestimmten Vorteilen jeglicher Art, die 2018 gewährt wurden, festgelegt wird,

- der Betrag der Vorteile und des diesbezüglich entrichteten Berufssteuervorabzugs auf Karten und den betreffenden zusammenfassenden Aufstellungen zu vermerken ist, die bei den Steuerdiensten eingereicht werden müssen,

- vorerwähnte Vorteile den Steuerpflichtigen schnellstmöglich zur Kenntnis gebracht werden müssen,

- vorliegender Erlass schnellstmöglich veröffentlicht werden muss, um die Festlegung und die Einnahme der Steuer nicht zu verzögern,

- dieser Erlass daher in aller Dringlichkeit ergehen muss;

Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 18 § 3 des KE/EStGB 92, zuletzt abgeändert durch den...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT