17. JUNI 2021 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Aufgrund des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen, Artikel 25 § 1 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 14. April 2021;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 16. April 2021;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 69.355/1 des Staatsrates, das am 1. Juni 2021 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des Ministers für Soziales;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 47 des Erlasses der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 6. Februar 2020, wird wie folgt ersetzt:

"Art. 47 - Pflegegeld

§ 1 - Personen, die gemäß Artikel 20 § 1 Nummer 3 des Dekrets eine Pflegschaft übernehmen, erhalten zur Deckung der Lebenshaltungskosten der Pflege- oder Patenkinder eine pauschale Kostenentschädigung pro Betreuungstag pro Jugendlichen. Diese Entschädigung wird Pflegegeld genannt.

§ 2 - Betreut eine Pflegefamilie einen Jugendlichen oder gleichzeitig höchstens zwei Jugendliche erhält sie je nach Pflegschaftsform und Alter der betreuten Jugendlichen Pflegegeld gemäß nachfolgender Tabelle:

Pflegschaftsform Alter der Jugendlichen Langzeitpflege Befristete Vollzeitpflege Patenschaft 0 bis 5 Jahre 20,00 Euro 30,15 Euro 25,15 Euro 6 bis 11 Jahre 21,00 Euro 30,15 Euro 25,15 Euro ab 12 Jahre 22,00 Euro 30,15 Euro 25,15 Euro

§ 3 - Betreut eine Pflegefamilie gleichzeitig drei oder mehr Jugendliche erhält sie je nach Pflegschaftsform und Alter des betreuten Jugendlichen Pflegegeld gemäß nachfolgender Tabelle:

Pflegschaftsform Alter der Jugendlichen Langzeitpflege Befristete Vollzeitpflege Patenschaft 0 bis 5 Jahre 22,22 Euro 33,50 Euro 25,15 Euro 6 bis 11 Jahre 23,33 Euro 33,50 Euro 25,15 Euro ab 12 Jahre 24,44 Euro 33,50 Euro 25,15 Euro

§ 4 - Betreut eine Pflegefamilie im Rahmen einer Langzeitpflege einen oder mehrere Jugendliche, die kein Anrecht auf das in Artikel 8 des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen erwähnte...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT