17. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur namentlichen Übertragung von Personalmitgliedern des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und der Kontrollzelle der Finanzinspektion für die Europäischen Fonds auf die gemeinsame Auditdienststelle der Föderation Wallonie-Brüssel und der Wallonie und zu deren Stellenzuweisung innerhalb dieser Dienststelle

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 77, abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 2. Oktober 2020;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Zusammenarbeitsabkommens vom 16. Mai 2019 zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder der gemeinsamen Auditdienststelle der Föderation Wallonie-Brüssel und der Wallonie und der Modalitäten für die Übertragung von Personalmitgliedern des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft und des Öffentlichen Dienstes der Wallonie auf diese gemeinsame Dienststelle;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Januar 2021 zur Festlegung des Stellenplans der gemeinsamen Auditdienststelle der Föderation Wallonie-Brüssel und der Wallonie;

In Erwägung der Dienstanweisungen, die am 1. Februar 2021 dem Personal der Auditdienststellen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und dem Personal der Kontrollzelle der Finanzinspektion für die Europäischen Fonds ("CAIF") jeweils zur Kenntnis gebracht wurden;

In der Erwägung, dass sich 46 Personalmitglieder für die Übertragung beworben haben;

In Erwägung des Vorschlags des Direktionsausschusses der gemeinsamen Auditdienststelle vom 21. April 2021, ergänzt um denjenigen vom 7. Mai 2021;

In der Erwägung insbesondere, dass die Personalmitglieder der Stufe A, die das Amt eines Auditors ausüben, von Amts wegen den Dienstgrad eines qualifizierten Attachés erhalten;

In der Erwägung ebenfalls, dass sich die Abordnungen der Personalmitglieder zur Kontrollzelle der Finanzinspektion fortsetzen;

Auf Vorschlag der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Personalmitglieder des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und der Kontrollzelle der Finanzinspektion für die Europäischen Fonds, deren Namen im Anhang zum vorliegenden Erlass aufgeführt sind, werden auf die gemeinsame Auditdienststelle der Föderation Wallonie-Brüssel und der Wallonie übertragen und ihnen wird eine Stelle bei der neben ihrem Namen erwähnten Direktion der gemeinsamen Auditdienststelle...

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