17. JULI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 13 und dem Programm 03 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 22;

Aufgrund der am 19. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.08 des Programms 03 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen für diesen Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 45.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 45.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 13 auf das Programm 03 des Organisationsbereichs 14 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 02 des Organisationsbereichs 13 und des Programms 03 des...

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