17. FEBRUAR 2021 - Gesetz zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf im Ausland gelegene unbewegliche Güter - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 17. Februar 2021 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf im Ausland gelegene unbewegliche Güter.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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17. FEBRUAR 2021 - Gesetz zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf im Ausland gelegene unbewegliche Güter

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

TITEL 2 - Abänderungen in Bezug auf die Steuer der natürlichen Personen

  1. 2 - Artikel 7 § 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 8. Mai 2014, wird wie folgt ersetzt:

    " § 1 - Einkünfte aus unbeweglichen Gütern sind:

    1. für nicht vermietete unbewegliche Güter:

    - das Katastereinkommen, wenn es sich um unbebaute unbewegliche Güter, Material und Ausrüstung, die ihrem Wesen oder ihrer Bestimmung nach unbeweglich sind, oder die eigene Wohnung handelt,

    - das um 40 Prozent erhöhte Katastereinkommen, wenn es sich um andere Güter handelt,

    2. für vermietete unbewegliche Güter:

    1. für Güter, die an eine natürliche Person vermietet sind, die sie weder ganz noch teilweise zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit nutzt:

      - das Katastereinkommen, wenn es sich um unbebaute unbewegliche Güter oder Material und Ausrüstung, die ihrem Wesen oder ihrer Bestimmung nach unbeweglich sind, handelt,

      - das um 40 Prozent erhöhte Katastereinkommen, wenn es sich um andere Güter handelt,

    2. das Katastereinkommen, wenn es sich um Güter handelt, die gemäß den Rechtsvorschriften über den Landpachtvertrag oder einem entsprechenden ausländischen Recht, das die Pachtpreise beschränkt, vermietet sind und vom Mieter zu landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Zwecken genutzt werden,

      bbis) das um 40 Prozent erhöhte Katastereinkommen, wenn es sich um bebaute unbewegliche Güter handelt, die an eine juristische Person vermietet sind, die keine Gesellschaft ist, im Hinblick auf ihre Zurverfügungstellung an:

      - eine natürliche Person, die sie ausschließlich zu Wohnzwecken nutzt, oder

      - mehrere natürliche Personen, die sie gemeinsam und ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen,

    3. der Gesamtbetrag des Mietpreises und der Mietvorteile, der nicht weniger als das Katastereinkommen betragen darf, wenn es sich um andere unbebaute unbewegliche Güter oder Material und Ausrüstung, die ihrem Wesen oder ihrer Bestimmung nach unbeweglich sind, handelt, oder das um 40 Prozent erhöhte Katastereinkommen, wenn es sich um andere bebaute unbewegliche Güter handelt,

      3. bei Begründung oder Abtretung eines Erbpachtrechts oder Erbbaurechts oder gleichartiger Rechte an unbeweglichen Gütern erhaltene Beträge."

  2. 3 - In Artikel 8 desselben Gesetzbuches werden die Wörter "in...

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