17. FEBRUAR 2019 - Gesetz zur Anhebung der für die Ermittlung des Solidaritätsabzugs in Bezug auf Pensionen geltenden Schwellenwerte - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 17. Februar 2019 zur Anhebung der für die Ermittlung des Solidaritätsabzugs in Bezug auf Pensionen geltenden Schwellenwerte.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT

17. FEBRUAR 2019 - Gesetz zur Anhebung der für die Ermittlung des Solidaritätsabzugs in Bezug auf Pensionen geltenden Schwellenwerte

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - In Artikel 68 § 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 30. März 1994 zur Festlegung sozialer Bestimmungen, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 1. Juli 2008, werden folgende Tabellen

Alleinstehende Empfänger

P = monatlicher Gesamtbruttobetrag aller Pensionen und anderen Vorteile: Betrag der Einbehaltung in Euro von 0,01 EUR bis zu 1.555,93 EUR 0,00 von 1.555,94 EUR bis zu 1.604,05 EUR (P - 1.555,93) x 50 Prozent von 1.604,06 EUR bis zu 1.735,27 EUR P x 0,015 von 1.735,28 EUR bis zu 1.753,32 EUR 26,03 + (P - 1.735,27) x 50 Prozent ab 1.753,33 EUR P x 0,02

Empfänger mit Familie zu Lasten

P = monatlicher Gesamtbruttobetrag aller Pensionen und anderen Vorteile: Betrag der Einbehaltung in Euro von 0,01 EUR bis zu 1.798,85 EUR 0,00 von 1.798,86 EUR bis zu 1.854,48 EUR (P - 1.798,85) x 50 Prozent von 1.854,49 EUR bis zu 1.983,17 EUR P x 0,015 von 1.983,18 EUR bis zu 2.003,79 EUR 29,75 + (P - 1.983,17) x 50 Prozent ab 2.003,80 EUR P x 0,02]

durch die folgenden Tabellen ersetzt:

Alleinstehende Empfänger

P = monatlicher Gesamtbruttobetrag aller Pensionen und...

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