17. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 15. März 2013 zur Festlegung des Tarifs der Vergütungen zu Lasten der Gemeinden für die Ausstellung von elektronischen Personalausweisen für Belgier, elektronischen Identitätsdokumenten für belgische Kinder unter zwölf Jahren und elektronischen Aufenthaltsdokumenten für Ausländer, die sich legal auf dem Staatsgebiet des Königreichs aufhalten - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 17. Dezember 2021 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 15. März 2013 zur Festlegung des Tarifs der Vergütungen zu Lasten der Gemeinden für die Ausstellung von elektronischen Personalausweisen für Belgier, elektronischen Identitätsdokumenten für belgische Kinder unter zwölf Jahren und elektronischen Aufenthaltsdokumenten für Ausländer, die sich legal auf dem Staatsgebiet des Königreichs aufhalten.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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17. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 15. März 2013 zur Festlegung des Tarifs der Vergütungen zu Lasten der Gemeinden für die Ausstellung von elektronischen Personalausweisen für Belgier, elektronischen Identitätsdokumenten für belgische Kinder unter zwölf Jahren und elektronischen Aufenthaltsdokumenten für Ausländer, die sich legal auf dem Staatsgebiet des Königreichs aufhalten

Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung,

Aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente, des Artikels 6 § 8;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 15. März 2013 zur Festlegung des Tarifs der Vergütungen zu Lasten der Gemeinden für die Ausstellung von elektronischen Personalausweisen für Belgier, elektronischen Identitätsdokumenten für belgische Kinder unter zwölf Jahren und elektronischen Aufenthaltsdokumenten für Ausländer, die sich legal auf dem Staatsgebiet des Königreichs aufhalten;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. Januar 2021;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.958/2 des Staatsrates vom 29. März 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 21. Mai 2021;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern, des Artikels 31 Nr. 14 und 15;

In Erwägung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, das am 30. Januar 2020 vom Rat der Europäischen Union angenommen...

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