17. DEZEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Ausschusses für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 30. März 1995 über die Öffentlichkeit der Verwaltung, abgeändert durch das Dekret vom 2. Mai 2019 zur Abänderung des Dekrets vom 30. März 1995 über die Öffentlichkeit der Verwaltung und des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zwecks der Stärkung der Rolle der Kommission für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen ("Commission d'accès aux documents administratifs" - CADA) der Wallonischen Region, Artikel 8;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bezeichnung der Mitglieder des Ausschusses für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen;

Aufgrund des am 8. März 2021 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Bewerbungsaufruf;

Aufgrund der 18 zulässigen Bewerbungen, die innerhalb der in diesem Aufruf angegebenen Frist eingegangen sind;

Aufgrund der am 24. November 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 17. Dezember 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

In der Erwägung, dass die Mandate der Mitglieder des Ausschusses für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen am 21. Dezember 2021 enden;

In der Erwägung, dass die Kontinuität der Tätigkeit des Ausschusses für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen durch die Ernennung seiner Mitglieder zu gewährleisten ist;

Auf Vorschlag der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die folgende Person wird als effektiver Vorsitzender des Ausschusses für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen bestellt: Herr Stéphane Tellier, Auditor beim Staatsrat.

Art. 2 - Die folgende Person wird als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen bestellt: Herr Lionel Renders, Auditor beim Staatsrat.

Art. 3 - Die folgende Person wird in ihrer Eigenschaft als Magistrat als effektives Mitglied des Ausschusses für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen bestellt: Frau Martin Castin, beauftragter stellvertretender Magistrat beim Gericht erster Instanz Hennegau.

Art. 4 - Die folgende Person wird in ihrer Eigenschaft als Magistrat als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen bestellt: Herr Martin Vrancken, Referent am Verfassungsgerichtshof.

Art. 5 - Die folgenden Personen werden als effektive Mitglieder des Ausschusses für den Zugang zu den...

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