17. DEZEMBER 2020 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2020 zur Bestellung der Mitglieder der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht, Artikel 2 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Exekutive vom 16. März 1992 zur Einsetzung einer Kommission in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht, Artikel 2 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2020 zur Bestellung der Mitglieder der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen;

Auf Vorschlag des für die Ausbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Artikel 1 § 1 des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2020 zur Bestellung der Mitglieder der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen wird wie folgt abgeändert:

  1. In Nummer 1 Buchstabe b) wird die Wortfolge "Herr Christian Köttgen" durch die Wortfolge "Frau Lydia Barts" ersetzt.

  2. In Nummer 2 Buchstabe b) wird die Wortfolge "vakant" durch die Wortfolge "Herr Raphael Schroeder" ersetzt.

Art. 2 - Vorliegender...

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