17. DEZEMBER 2020. - Dekret zur Änderung des Inkrafttretens des Dekrets vom 6. Mai 2019 über die Umweltkriminalität (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 30 des Dekrets vom 6. Mai 2019 über die Umweltkriminalität wird § 1 durch Folgendes ersetzt: " § 1. Das vorliegende Dekret tritt an einem von der Wallonischen Regierung festgelegten Datum und spätestens am 1. Juli 2022 in Kraft.".

Art. 2 - Das vorliegende Dekret tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 17. Dezember 2020

Der Ministerpräsident

E. DI RUPO

Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

W. BORSUS

Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie und Mobilität

Ph. HENRY

Die Vizepräsidentin und Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen

Ch. MORREALE

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen

J.-L. CRUCKE

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte

Ch. COLLIGNON

Die...

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